Mittwoch, 1. Juli 2020


Ich liege im Bett. Die Wohnungstüre ist wie immer nicht abgeschlossen. Ich höre, wie jemand eintritt. Grüssli, rufe ich und wer isches. Dies aber nur für die Katzen, die bei jedem Eintretenden beunruhigt aufspringen und es gerne haben, wenn er sich meldet. Es ist ja immer eigentlich nur die Gattin und sicher niemals ein Unbekannter. Jetzt aber ist es ein Unbekannter, ein grosser Mann, etwas altmodisch und stutzerhaft gekleidet. Er grüsst nicht und geht in das Zimmer der Gattin und besieht sich dort die Vorhänge. Ich stehe auf und frage ihn, um was es gehen würde. Er äussert sich kurz und kaum verständlich. Wenn ich ihn richtig verstehe, so kommt er von der Hausverwaltung und verlangt, dass die Vorhänge gemäss den neuen Vorschriften nicht nur bis zum Fenstersims, sondern bis zum Boden reichen. Mir ist nicht klar, worum es geht. Haben wir nicht eine Eigentumswohnung? Welche Hausverwaltung kann uns da Vorschriften machen? Der Herr hat es eilig, er geht wieder grusslos weg, muss aber aufpassen, dass er unter den Türen den Kopf nicht anschlägt. Unsere Türen sind gewiss zwei Meter hoch, er aber ist offensichtlich grösser. Ich werde den Fall mit der Gattin besprechen müssen, sie weiss vielleicht, was wir nun unternehmen müssen.

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